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+++ Brüssel schafft Regeln, aber keine Klarheit +++

16. Aug.
1 Min. Lesezeit

Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Verpackungsverordnung sorgen Berichte über erhebliche Belastungen für kleinere Händler und zugleich über Hinweise aus Brüssel, einzelne Vorgaben vorerst nicht anzuwenden, für neue Diskussionen über Rechtssicherheit und praktische Umsetzbarkeit. Dazu erklärt das Mitglied des Europäischen Parlaments Volker Schnurrbusch:

 

„Wenn eine europäische Verordnung in Kraft tritt, müssen Bürger und Unternehmen eindeutig wissen, welche Regeln gelten und wie sie diese rechtssicher erfüllen können. Entsteht unmittelbar zum Start der Eindruck, dass einzelne Vorgaben zwar formal gelten, in der Praxis aber zunächst nicht beachtet werden sollen, ist das ein Problem für die Verlässlichkeit europäischer Gesetzgebung.

 

Gerade kleine und mittelständische Unternehmen dürfen nicht zwischen umfangreichen gesetzlichen Pflichten und widersprüchlichen Anwendungshinweisen aufgerieben werden. Die zuständigen europäischen Institutionen sollten deshalb schnell für Klarheit sorgen, offene Auslegungsfragen verbindlich beantworten und sicherstellen, dass die Umsetzung der Verpackungsverordnung für Händler praktisch handhabbar bleibt.“

 
 
 

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